Auszug aus der
Wahlkundmachung

Pfarre: Zu allen Heiligen

Am Sonntag, dem 11. März 2018 wird in unserer Pfarre der Pfarrgemeinderat und der Gemeindeausschuss für die entsprechende Teilgemeinde gewählt.

In unserer Pfarre sind 16 Pfarrgemeinderäte/-rätinnen zu wählen.

Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die

  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet oder das Sakrament der Firmung empfangen haben,
  • am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen. Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen.

Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird dabei von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Beide erziehungsberechtigten Eltern vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.

Wählbar sind wahlberechtigte Katholiken,

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich zur Glaubenslehre und Ordnung der Kirche bekennen,
  • das Sakrament der Firmung empfangen haben,
  • ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen und
  • bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen.

Der Wahlvorstand lädt alle Wahlberechtigten der Pfarre ein, wählbare Personen als KandidatInnen für die Pfarrgemeinderatswahl und/oder den Gemeindeausschuss vorzuschlagen.

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 24. Jänner 2018 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes – Pfarrer Dr. Alexander Brenner, Gerhard Klecka, Hans Niedermayer, Diakon Erich Steiner (Vorsitz), Pfarrvikar Martin Wojciech – einlangen.

Am Wahltag können Sie vor und nach den Gottesdiensten (auch nach der Samstagabendmesse) ihre Stimme in einer der Teilgemeinden abgeben.

Wer am Wahltag verhindert ist, kann sein Wahlrecht auch in der Woche davor am

  • Do. 8. März 2018 in den Teilgemeinde Zu Göttlichen Erlöser und Allerheiligen und am
  • Di. 6. März 2018 in der Teilgemeinde Muttergottes im Augarten zu den Kanzleizeiten ausüben.

 

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